Teilnahmebedingungen, Nutzungsbestimmungen und Hinweise zum Datenschutz

Liebe Programmteilnehmenden,

nachfolgend sind die Teilnahmebedingungen, die Nutzungsbestimmungen und Hinweise zum Datenschutz aufgelistet. Die Zustimmung ist Voraussetzung für die Teilnahme an den JUNIOR Schülerfirmen der Institut der deutschen Wirtschaft Köln JUNIOR gemeinnützige GmbH (im Folgenden IW JUNIOR).

Die Teilnahmebedingungen für die JUNIOR Schülerfirmen sind in den §§ 1-6 aufgelistet.
Für die Kurzläuferprogramme gelten §§ 7-11.
Für die FIT FÜR DIE WIRTSCHAFT Projektteilnahme gelten §§ 12-13.

Für alle genannten Angebote der IW JUNIOR gelten die anschließend aufgeführten Nutzungsbedingungen des Online-Portals, sowie für Veranstaltungen die Einwilligung für Fotos.

Köln, den 19.10.2023

Teilnahmebedingungen für die JUNIOR Schülerfirmen

§1 Allgemeines

1. Die JUNIOR Schülerfirmen sind rechtlich eigenständige, nicht eingetragene Vereine, deren Zweck die Organisation und der Betrieb eines Schülerunternehmens sind. Den JUNIOR Schülerfirmen wird eine Mustersatzung zu Verfügung gestellt, die zu verwenden ist, um beim zuständigen Finanzamt am Sitz der JUNIOR Schülerfirma einen Antrag auf Erteilung einer Steuernummer zu stellen. Hinweis: Im Saarland sind die JUNIOR Schülerfirmen Teil des schulischen Angebots.

2. Die Verwendung von Begriffen wie (Schüler-)AG, (Schüler-)GmbH oder vergleichbaren Firmenzusätzen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Die JUNIOR Schülerfirmen der IW JUNIOR sind von den zuständigen Kultusministerien als schulische Veranstaltung anerkannt.

3. Voraussetzung für die Durchführung einer JUNIOR Schülerfirma ist:

  • die Gründungsversammlung mit der Verabschiedung einer Satzung nach Vorgabe der IW JUNIOR (s.u. zu Mustersatzung),
  • Meldung der JUNIOR Schülerfirma beim Finanzamt je nach Erfordernissen im Bundesland und daraus resultierend ggf. Abgabe von Umsatz- und Körperschaftssteuererklärung
  • während der gesamten Laufzeit sind mindestens zwei Schülerinnen bzw. Schüler und mindestens eine Lehrkraft im JUNIOR Online-Portal registriert.

4. Für die Abwicklung von Zahlungen (z.B. mit Kunden oder dem Finanzamt, falls erforderlich) empfehlen wir die Eröffnung eines Bankkontos als Guthabenkonto. Es ist JUNIOR Schülerfirmen nicht erlaubt, Schulden zu machen (es darf z.B. kein Kredit aufgenommen werden.) Ausgaben von über € 125,- muss die betreuende Lehrkraft zustimmen.

5. Die JUNIOR Schülerfirma kann für ein Schuljahr angelegt sein oder auch über mehrere Jahre laufen. Je nach Laufzeit müssen die JUNIOR Schülerfirmen zu unterschiedlichen Fristen Steuerklärungen beim für sie zuständigen Finanzamt einreichen. Die Steuererklärungen sind kalenderjährlich einzureichen. Für das vorangegangene Jahr ist die Frist hierfür z.Zt. der 31.07. des Folgejahres. Bei Auflösung des Vereines ist die Steuererklärung bis zu 3 Monaten nach Auflösung einzureichen.

6. Kundinnen und Kunden müssen aufgrund von Gewährleistungsansprüchen auf die beschränkte Laufzeit der JUNIOR Schülerfirma hingewiesen werden. Wenn die JUNIOR Schülerfirma nicht mehr besteht, ist eine Gewährleistung nicht mehr möglich.

7. Eine JUNIOR Schülerfirma darf aus steuerrechtlichen Gründen einen Jahresumsatz von 20.000 Euro nicht überschreiten. Der mögliche Gewinn darf im gleichen Zeitraum nicht mehr als 5.000 Euro betragen. Diese Grenzen beziehen sich auf das Kalenderjahr.

§2 Mustersatzung

1. Den JUNIOR Schülerfirmen wird nach Anmeldung und Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen eine Mustersatzung zur Verfügung gestellt.

2. Diese Mustersatzung darf lediglich in den gekennzeichneten Bereichen für die eigene JUNIOR Schülerfirma abgeändert werden (Sitz der Schule, Name der JUNIOR Schülerfirma, Verwendung des Gewinns).

3. Es steht den JUNIOR Schülerfirmen im Rahmen der Vereinstätigkeit frei, die Satzung zu ändern. Sie sind dann allerdings nicht mehr als JUNIOR Schülerfirma zu führen, sondern agieren selbständig und sind nicht mehr Teil der Angebote der IW JUNIOR, verlieren also u.a. den Versicherungsschutz über und die Betreuung durch die IW JUNIOR.

§3 Entlohnung in JUNIOR Schülerfirmen

1. Für die Tätigkeit in der JUNIOR Schülerfirma erhalten die Schülerinnen und Schüler keine Löhne/Gehälter.

§4 Fördermittelgebende

1. Jede JUNIOR Schülerfirma erhält von der IW JUNIOR 100 Förderurkunden im Wert von 5 oder 10 Euro. Das Startkapital der JUNIOR Schülerfirma ergibt sich aus dem Verkauf der Urkunden. Mit dem Verkauf darf erst gestartet werden, wenn die Förderurkunden der JUNIOR Schülerfirma vorliegen.

2. Jedes Vereinsmitglied erwirbt möglichst selbst eine Förderurkunde.

3. Die restlichen Förderurkunden werden an Privatpersonen, Institutionen oder Unternehmen verteilt. Jede Person/Institution darf nur eine Förderurkunde erwerben. Mit dem Erwerb der Urkunde erklären sich die Fördermittelgebenden mit der Geschäftsidee, der in der Satzung der JUNIOR Schülerfirma genannten Verwendung des Gewinns und den Regelungen der JUNIOR Schülerfirma einverstanden.

4. Wenn Kontaktdaten der Fördermittelgebenden aufgenommen werden, müssen die Daten von den JUNIOR Schülerfirmen entsprechend gesichert verwahrt und verwendet werden. Die Verwendung dieser Daten ist nur im Rahmen der Kontaktaufnahme gestattet. Die IW JUNIOR erhält diese Daten nicht.

§5 Beziehungen zur IW JUNIOR

1. Die IW JUNIOR unterstützt die JUNIOR Schülerfirmen bei der Durchführung und stellt den Rahmen sowie Materialien zur Verfügung. In diesem Rahmen darf sie jede zusätzliche Maßnahme treffen (auch wenn diese im Einzelfall von den Anordnungen der vorliegenden Teilnahmebedingung abweicht.)

2. Die IW JUNIOR genehmigt die Geschäftsidee sowie den Unternehmensnamen. Jede Änderung im Unternehmensnamen sowie im Vorstand ist neben der IW JUNIOR auch dem Finanzamt mitzuteilen. Änderungen der Geschäftsidee müssen nur der IW JUNIOR mitgeteilt werden.

3. Die IW JUNIOR stellt den JUNIOR Schülerfirmen hierfür Unterstützungsformate zur Verfügung, bietet aber keine Steuerberatung an.

4. Die JUNIOR Schülerfirmen berichten der IW JUNIOR regelmäßig über ihre Vereinstätigkeit. Dies erfolgt über das Einsenden von Protokollen sowie das Einsenden der Ein- und Ausgabenübersichten über das JUNIOR Online Portal.

5. Die Teilnahme am Landeswettbewerb ist grundsätzlich möglich. Die Regelungen zum Zugang zum Landeswettbewerb werden den JUNIOR Schülerfirmen rechtzeitig vor der Bewerbungsfrist mitgeteilt.

§6 Haftung

1. Die JUNIOR Schülerfirmen sind von den zuständigen Kultusministerien der Länder als schulische Veranstaltung anerkannt. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte sind somit während der Teilnahme an den JUNIOR Schülerfirmen der IW JUNIOR (wie während des Unterrichts) versichert.

2. Darüber hinaus schließt die IW JUNIOR für alle Mitglieder der JUNIOR Schülerfirmen eine Gruppenunfallversicherung und eine Betriebshaftpflichtversicherung ab.

3. Der Versicherungsschutz endet mit dem Abschluss der JUNIOR Schülerfirma oder mit Beendigung des Programms von Seiten der IW JUNIOR. Die genauen Versicherungsbestimmungen sind der Online-Hilfe im Teilnehmendenbereich zu entnehmen.

4. Die IW JUNIOR weist erneut darauf hin, dass die JUNIOR Schülerfirmen als nicht eingetragene Vereine organisiert und somit rechtlich eigenständig sind. Sie agieren und haften im Geschäftsverkehr eigenständig im Rahmen der Satzung.

5. Die IW JUNIOR hat zur Begrenzung der Haftung eine Betriebshaftpflicht- und Gruppenunfallversicherung abgeschlossen und haftet gegenüber Dritten selbst nicht für die Tätigkeit der JUNIOR Schülerfirmen. Die Haftung der IW JUNIOR für im Rahmen dieser Teilnahmebedingungen von ihr übernommenen Aufgaben beschränkt sich gleich aus welchem Rechtsgrund auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von der IW JUNIOR oder ihrer Erfüllungsgehilfen bei Personenschäden, bei Schäden, die durch das Fehlen einer Beschaffenheit entstanden sind, die die IW JUNIOR garantiert hat, und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

Teilnahmebedingungen für die Kurzläuferprogramme

Ein Kurzläuferprogramm definiert sich über folgende Kriterien:

  • Die Laufzeit der JUNIOR Schülerfirma beträgt maximal ein Schulhalbjahr
  • Es wird nur eine Verkaufsaktion durchgeführt
  • Eine Teilnahme am Landeswettbewerb ist nicht möglich

§7 Allgemeines

1. Die JUNIOR Schülerfirmen sind rechtlich an die Schule oder den Schulverein angebunden. Ihr Zweck ist die Organisation und der Betrieb einer zeitlich begrenzten JUNIOR Schülerfirma. 

2. Alle Geldströme der JUNIOR Schülerfirma sind der Schule bzw. dem Schulverein zuzuschreiben und müssen entsprechend steuerlich berücksichtigt werden.

3. Die Verwendung von Begriffen wie (Schüler-)AG, (Schüler-)GmbH oder vergleichbaren Firmenzusätzen ist grundsätzlich nicht erlaubt.

4. Die JUNIOR Schülerfirmen der IW JUNIOR sind von den zuständigen Kultusministerien als schulische Veranstaltung anerkannt.

5. Voraussetzung für die Durchführung einer JUNIOR Schülerfirma im Rahmen eines Kurzläuferprogramms ist:

  • Genehmigung der Durchführung durch die Schulleitung/den Schulverein
  • während der gesamten Laufzeit wird die JUNIOR Schülerfirma über das JUNIOR Online-Portal verwaltet.
  • Ausgaben von über € 125,- muss die betreuende Lehrkraft zustimmen.

6. Kundinnen und Kunden müssen aufgrund von Gewährleistungsansprüchen auf die beschränkte Laufzeit der JUNIOR Schülerfirma hingewiesen werden. Wenn die JUNIOR Schülerfirma nicht mehr besteht, ist eine Gewährleistung nicht mehr möglich. 

7. Eine JUNIOR Schülerfirma darf aus steuerrechtlichen Gründen einen Jahresumsatz von 20.000 Euro nicht überschreiten. Der mögliche Gewinn darf im gleichen Zeitraum nicht mehr als 5.000 Euro betragen. Diese Grenzen beziehen sich auf das Kalenderjahr.

§8 Entlohnung in JUNIOR Schülerfirmen

s. Teilnahmebedingungen § 3

§9 Fördermittelgebende

1. Jede JUNIOR Schülerfirma erhält von der IW JUNIOR 100 Förderurkunden im Wert von 5 oder 10 Euro. Das Startkapital der JUNIOR Schülerfirma ergibt sich aus dem Verkauf der Urkunden. Mit dem Verkauf darf erst gestartet werden, wenn die Förderurkunden dem JUNIOR Unternehmen vorliegen.

2. Jedes Mitglied der JUNIOR Schülerfirma erwirbt möglichst selbst eine Förderurkunde.

3. Die restlichen Förderurkunden werden an Privatpersonen, Institutionen oder Unternehmen verteilt. Jede Person/Institution darf nur eine Förderurkunde erwerben. Mit dem Erwerb der Urkunde erklären sich die Fördermittelgebenden mit der Geschäftsidee und der von der JUNIOR Schülerfirma genannten Verwendung des Gewinns und den Regelungen der JUNIOR Schülerfirma einverstanden.

4. Wenn Kontaktdaten der Fördermittelgebenden aufgenommen werden, müssen die Daten von der JUNIOR Schülerfirma entsprechend gesichert verwahrt und verwendet werden. Die Verwendung dieser Daten ist nur im Rahmen der Kontaktaufnahme gestattet (z.B. für die Einladung zu einer Versammlung des JUNIOR Unternehmens.). Die IW JUNIOR erhält diese Daten nicht.

§10 Beziehungen zur IW JUNIOR

1. Die IW JUNIOR unterstützt die JUNIOR Schülerfirmen bei der Durchführung und stellt den Rahmen sowie Materialien zur Verfügung. In diesem Rahmen darf sie jede zusätzliche Maßnahme treffen (auch wenn diese im Einzelfall von den Anordnungen der vorliegenden Teilnahmebedingung abweicht.)

2. Die IW JUNIOR genehmigt die Geschäftsidee sowie den Unternehmensnamen. Jede Änderung im Unternehmensnamen und auch der Geschäftsidee ist der IW JUNIOR mitzuteilen. Die Geschäftsidee muss dann erneut durch die IW JUNIOR genehmigt werden.

§11 Haftung

1. Die JUNIOR Schülerfirmen sind von den zuständigen Kultusministerien der Länder als schulische Veranstaltung anerkannt. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte sind somit während der Teilnahme an den JUNIOR Schülerfirmen der IW JUNIOR (wie während des Unterrichts) versichert.

2. Darüber hinaus schließt die IW JUNIOR für alle Mitglieder der JUNIOR Schülerfirmen eine Gruppenunfallversicherung und eine Betriebshaftpflichtversicherung ab.
Der Versicherungsschutz endet mit dem Abschluss der JUNIOR Schülerfirma oder mit Beendigung des Programms von Seiten der IW JUNIOR.

3. Die IW JUNIOR hat zur Begrenzung der Haftung eine Betriebshaftpflicht- und Gruppenunfallversicherung abgeschlossen und haftet gegenüber Dritten selbst nicht für die Tätigkeit der JUNIOR Schülerfirmen. Die Haftung der IW JUNIOR für im Rahmen dieser Geschäftsordnung von ihr übernommenen Aufgaben beschränkt sich gleich aus welchem Rechtsgrund auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von der IW JUNIOR oder ihrer Erfüllungsgehilfen bei Personenschäden, bei Schäden, die durch das Fehlen einer Beschaffenheit entstanden sind, die die IW JUNIOR garantiert hat und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

Teilnahmebedingungen für FIT FÜR DIE WIRTSCHAFT

§12 Erhebung personenbezogener Daten bei einer Projektteilnahme

Bei FIT FÜR DIE WIRTSCHAFT erfolgt die Anmeldung über ein Online-Formular. Die Daten werden in unsere Datenbank übertragen. Für die Teilnahme an dem Programm FIT FÜR DIE WIRTSCHAFT erheben, verarbeiten und nutzen wir die zur Anmeldung und Teilnahme notwendigen Pflichtangaben. Diese Angaben können Sie jederzeit telefonisch oder per E-Mail ändern, ergänzen oder löschen. (Tel.: 0221 4981-707 oder fit@iwkoeln.de). Es werden folgende Pflichtangaben für Lehrer und Wirtschaftstrainer erhoben: 

  • Name,
  • Anrede,
  • Schuladresse bzw. Unternehmensadresse,
  • Telefonnummer,
  • E-Mail-Adresse.

Im Rahmen Ihrer Anmeldung und Teilnahme erheben und verarbeiten wir zusätzliche freiwillige Angaben. Diese werden von uns lediglich zum Zwecke der Sicherstellung der Teilnahme genutzt. Ihre freiwilligen Angaben (z. B. Mobilnummer, Privatanschrift) können Sie jederzeit telefonisch oder per E-Mail ändern, ergänzen oder löschen (Tel.: 0221 4981-707 oder fit@iwkoeln.de).

§13 Nutzung personenbezogener Daten bei einer Projektteilnahme

1. Weitergabe an Projektpartner

Die Teilnahme des Projekt FIT FÜR DIE WIRTSCHAFT basiert auf der Kommunikation zwischen Lehrer und Wirtschaftstrainer, daher werden folgende Daten an den jeweiligen Partner weitergegeben: 

  • Lehrer: Name, E-Mail, Telefonnummer, Schulkontaktdaten und freiwillig angegebene Daten (persönliche bzw. private E-Mail-Adresse, Telefonnummer etc.)
  • Wirtschaftstrainer: Name, Kontaktdaten und ggf. freiwillig angegebene Daten (persönliche bzw. private E-Mail-Adresse, Telefonnummer etc.)

2. Öffentliche Berichterstattungen im Rahmen des Projekts

Im Rahmen der Teilnahme können insbesondere folgende Angaben der teilnehmenden Lehrer, Wirtschaftstrainer und Schulen auf der Website iwjunior.de veröffentlicht oder für die Presse- und Öffentlichkeitarbeit im Rahmen des Projekts genutzt werden: Namen, teilnehmende Schule und, wenn die Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von Fotografien unterzeichnet wurde, Fotos.

Nutzungsbedingungen des Online-Portals für Teilnehmende

Der Teilnehmendenbereich von iwjunior.de bzw. joda.junior-programme.de dient den Teilnehmenden an den Programmen der IW JUNIOR als Arbeitsplattform. Diese Nutzungsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen für die Inanspruchnahme der kostenlosen Dienste von iwjunior.de zwischen den Teilnehmenden einerseits und der IW JUNIOR  andererseits. Diese Nutzungsbedingungen informieren Sie darüber hinaus über die Verwendung Ihrer persönlichen Daten. Mit der Registrierung im Teilnehmendenbereich von iwjunior.de akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen. Sie gelten für alle Teilnehmenden an den Programmen der IW JUNIOR, die die angebotenen kostenlosen Dienste des Teilnehmendenbereichs von iwjunior.de nutzen.

Nutzungsberechtigter Personenkreis 

Die Nutzung des Teilnehmendenbereiches von iwjunior.de ist grundsätzlich nur den Teilnehmenden an den Programmen der IW JUNIOR sowie den Mitarbeitenden der IW JUNIOR und den Kooperationspartnern und -partnerinnen der Programme gestattet. Zu dem nutzungsberechtigten Personenkreis zählen: 

(1) Teilnehmende Lehrkräfte: Die betreuenden Lehrkräfte werden als Schulpaten und -patinnen bezeichnet. Die Lehrkräfte unterstützen die Schülerinnen und Schüler bei der Umsetzung ihrer Schülerfirma.   

(2) Teilnehmende Schülerinnen und Schüler: Die Nutzung des Teilnehmendenbereichs von iwjunior.de setzt eine erfolgreiche Anmeldung durch ein aktives Unternehmensmitglied voraus.   

(3) Teilnehmende als Wirtschaftspatinnen und -paten: Als Wirtschaftspaten und -patinnen werden Personen aus der Wirtschaft bezeichnet, die den JUNIOR Schülerfirmen beratend zur Seite stehen. Sie unterstützen die Schülerinnen und Schüler bei der Umsetzung des Programmes. 

Anmeldung als Mitglied

1. Mit Ihrer Anmeldung bestätigen Sie, dem nutzungsberechtigten Personenkreis anzugehören. Nutzungsberechtigte Personen werden im Folgenden „Mitglieder“ genannt. Sie verpflichten sich zur richtigen und vollständigen Angabe der im Rahmen der Anmeldung abgefragten Pflichtangaben nach Art. 6 Abs. 1 lit a (Einwilligung). Sie verpflichten sich, diese auch zukünftig auf aktuellem Stand zu halten. Die IW JUNIOR ist jederzeit berechtigt, einen Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen und die Richtigkeit der Angaben zu verlangen. Die Daten werden für die Teilnahme an unseren Angeboten benötigt (u.a. für Ihren Versicherungsschutz, zur Kontaktaufnahme inkl. Befragungen zur Durchführung und den Inhalten von JUNIOR durch die IW JUNIOR, zur Ausstellung von Teilnahmezertifikaten, etc.).

2. Programmverantwortliche Lehrkräfte erhalten von der IW JUNIOR einen individuellen Zugangscode und erheben die Pflichtangaben der Mitglieder. Im Rahmen des ersten Login-Vorgangs erklärt sich die Lehrkraft mit den vorliegenden Teilnahmebedingungen, den Nutzungsbedingungen und mit der Datenschutzvereinbarung einverstanden. Die Lehrkräfte gewährleisten, dass die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte über die Nutzung der Daten für die Programme der IW JUNIOR informiert wurden und eine entsprechende Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung vorliegt, die durch die Unterzeichnung einer Einverständniserklärung eingeholt wurde (bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern durch Unterschrift mind. einer/s Erziehungsberechtigten). Die Einverständniserklärung verbleibt bis zum Projektende bei der jeweiligen Lehrkraft. 

3. Werden die Daten eines Mitglieds im Teilnehmendenbereich von iwjunior.de angelegt, gilt dies als Antrag auf Teilnahme an den Programmen der IW JUNIOR. Alle Mitglieder erhalten dann einen individuellen Zugangscode per E-Mail zugesandt. Zur Vervollständigung des Antrags auf Mitgliedschaft müssen sich die Mitglieder im Rahmen des ersten Login-Vorgangs mit den vorliegenden Teilnahmebedingungen, den Nutzungsbedingungen und mit der Datenschutzvereinbarung einverstanden erklären. Es besteht kein Anspruch auf Mitgliedschaft. Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet die IW JUNIOR.

Hinweise zur Nutzung Ihrer Daten

Pflichtangaben

1. Für die Teilnahme an den Programmen der IW JUNIOR verarbeiten wir, die 

Institut der deutschen Wirtschaft Köln JUNIOR gGmbH 
Konrad-Adenauer-Ufer 21 
50668 Köln, 

als Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Abs. 7 DSGVO die zur Anmeldung und Teilnahme notwendigen Pflichtangaben. Diese Angaben (mit Ausnahme des Namens und des Geburtsdatums) können Sie jederzeit im Teilnehmendenbereich ändern oder ergänzen. Es werden folgende Pflichtangaben erhoben (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO): 

  • Für Lehrkräfte: Vor- und Nachname der anmeldenden Lehrkraft, Geschlecht, E-Mail-Adresse, Schule, Schulleitung ja/nein 
  • Für Wirtschaftspaten und -patinnen: Unternehmen, Vor- und Nachname des Ansprechpartners oder der Ansprechpartnerin, Geschlecht, E-Mail-Adresse 
  • Für Schüler und Schülerinnen: Vor- und Nachname, Geschlecht, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Schule, Jahrgangsstufe und bei Minderjährigen den Vor- und Nachnamen des/r Erziehungsberechtigten, sowie die Anrede

2. Ihre Registrierung ist erst abgeschlossen, wenn Sie diese durch einen Klick auf den Link der Ihnen zu diesem Zweck gesandten Bestätigungs-E-Mail bestätigt haben. 

Freiwillige Angaben

1. Im Rahmen Ihrer Anmeldung und Teilnahme erheben und verarbeiten wir zusätzliche freiwillige Angaben. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Diese werden von uns lediglich im Rahmen der Teilnahme an den Programmen genutzt, wir verwenden sie ausschließlich zur Kontaktaufnahme mit Ihnen und zur Informationsweitergabe an Sie. Ihre freiwilligen Angaben (Straße, PLZ, Ort, Festnetznummer, Mobilnummer, Fax) können Sie jederzeit im Teilnehmendenbereich löschen, ändern oder ergänzen.

Veröffentlichung Ihrer Daten

1. Für Schüler und Schülerinnen: Wenn Sie das Portal nutzen, werden Ihre Daten Ihrer betreuenden Lehrkraft zugänglich gemacht. Andere Schülerinnen und Schüler, die im gleichen Unternehmen arbeiten wie Sie, erhalten dann Einblick in Ihre Daten, wenn Sie diese freischalten. 

2. Für Lehrkräfte: Ihre Daten werden in der Grundeinstellung nicht veröffentlicht. Lehrkräfte können ihre Daten freiwillig für ihre Schülerinnen und Schüler freischalten. Dann können Ihre Schüler und Schülerinnen die von Ihnen freigegebenen Daten einsehen. 

3. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, die in anderen Unternehmen tätig sind, können Ihre Daten nicht sehen. Um unberechtigte Zugriffe Dritter auf Ihre persönlichen Daten zu verhindern, wird die Verbindung per SSL-Technik verschlüsselt.

Weitergabe von personenbezogenen Daten

1. Im Rahmen der Teilnahme an den Programmen der IW JUNIOR werden die Teilnehmendendaten an den/die jeweils zuständigen regionalen Kooperationspartner oder Kooperationspartnerin weitergeleitet, der/die zuvor eine Datenschutzvereinbarung unterzeichnet haben muss. 

2. Weiter wird Microsoft Azure als Datenbank-Plattform genutzt, so dass im Rahmen ihrer Datenschutzbestimmungen Ihre Daten an Microsoft weitergegeben werden.

3. Zur Durchführung der internen Befragungen durch die IW JUNIOR werden Daten an QuestionPro übermittelt, siehe auch unsere Datenschutzhinweise.

4. Im Rahmen unseres Internetauftritts haben Wirtschaftspaten und -patinnen die Möglichkeit, ihre Adressdaten auf einer per Google Maps eingebundenen Karte anzeigen zu lassen, um den Firmen ein Matching mit interessierten Schülerfirmen zu ermöglichen. Entsprechende Daten werden von Google Maps verarbeitet. Des Weiteren verweisen wir auf die Datenschutzhinweise unserer Homepage. 

5. Wir geben – außer wenn dies zur Erbringung und Durchführung der in diesem Datenschutzhinweis beschriebenen Funktionen von iwjunior.de notwendig ist – Ihre personenbezogenen Daten ohne Ihre Einwilligung oder gesetzliche Grundlage nicht an Dritte weiter. Erhebungen von personenbezogenen Daten sowie deren Übermittlung an auskunftsberechtigte staatliche Institutionen und Behörden erfolgen nur im Rahmen der einschlägigen Gesetze beziehungsweise sofern wir durch eine gerichtliche Entscheidung dazu verpflichtet sind. Dabei handelt es sich um die nach §§ 14 Absatz 2 und 15 Absatz 5 Satz 4 Telemediengesetz vorgesehene gesetzliche Befugnis zur Auskunftserteilung.

Widerspruchsrecht und weitere Rechte

1. Wir weisen Sie auf Ihre Rechte als Betroffener oder Betroffene gem. Art. 15 bis 22 DSGVO hin. So können Sie jederzeit Auskunft über die bei uns über Sie gespeicherten Daten erhalten sowie über deren Herkunft, Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die diese Daten weitergegeben werden, und den Zweck der Speicherung verlangen. Gem. Art. 16 DSGVO haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder auf Sperrung (Art. 18 DSGVO) oder Löschung dieser Daten (Art. 17 DSGVO). Weiter haben Sie das Recht Daten, die wir auf Grundlage einer ggf. abgegebenen Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen (Art. 20 DSGVO). Außerdem steht Ihnen im Falle eines datenschutzrechtlichen Verstoßes ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu (Art. 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG). Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der oder die Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem die IW JUNIOR ihren Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html

2. Schließlich können Sie nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO der Verwendung Ihrer Daten zudem jederzeit widersprechen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt. 

3. Bitte teilen Sie uns Ihre Geltendmachung von Betroffenenrechten schriftlich per Post oder Fax mit, oder senden Sie eine E-Mail an unseren Datenschutzbeauftragten datenschutz@iwkoeln.de, damit Ihr Anliegen bearbeitet werden kann. 

4. Bei Löschung von Daten, die für die Programmteilnahme notwendig sind, erlischt automatisch die vertragliche Verbindung zur IW JUNIOR. Teilnahmezertifikate können dann nicht mehr ausgestellt werden. Ihre Daten werden nur für die Abwicklung des Programmes verwandt. Nachdem sie dafür nicht mehr genutzt werden, das Programm also beendet ist, werden sie nach Ablauf der gesetzlich vorgegebenen Aufbewahrungsfrist voll umfänglich gelöscht. 

Leistungsumfang

1. Die kostenlosen Dienste von iwjunior.de und joda.junior-programme.de werden ausschließlich im Rahmen der technischen, betrieblichen und finanziellen Möglichkeiten der IW JUNIOR gewährt. Ein Anspruch auf die Zurverfügungstellung bestimmter Dienste besteht nicht. Die IW JUNIOR gibt insoweit keine Zusicherungen für einen bestimmten Leistungsumfang sowie die fehler- und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der angebotenen kostenlosen Dienste. Der Internet-Zugang ist nicht Gegenstand der angebotenen Dienste; für diesen sowie den Zustand der eigenen Hard- und Software ist jedes Mitglied selbst verantwortlich. 

2. Die IW JUNIOR behält sich das Recht vor, das Angebot oder Teile des Angebots jederzeit einzustellen oder in Art und Umfang zu verändern.

Allgemeine Pflichten und Verantwortlichkeit als Mitglied

1. Sie verpflichten sich, Ihr Passwort nicht an Dritte weiterzugeben und vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Sie verpflichten sich weiterhin, die IW JUNIOR unverzüglich zu informieren, sobald Ihnen bekannt wird, dass Ihr Passwort unberechtigt durch Dritte genutzt wird. Die IW JUNIOR ist berechtigt, den Zugang zum Teilnehmendenbereich von iwjunior.de zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass das Passwort durch unberechtigte Dritte genutzt wird; Sie werden hierüber informiert und erhalten ein neues Passwort zugeteilt, soweit Sie nicht selbst bewusst zu dem Missbrauch beigetragen haben.   

2. Sie verpflichten sich, die zur Verfügung gestellten kostenfreien Dienste von iwjunior.de nicht zu kommerziellen Zwecken und nur im Rahmen der Zweckbestimmung von JUNIOR zu nutzen.   

3. Als Besitzende eines Zugangs verpflichten Sie sich, Ihren Mitglieds-Zugang durch die IW JUNIOR löschen zu lassen, wenn Sie nicht mehr zum Kreis der nutzungsberechtigten Personen gehören. 

4. Sie verpflichten sich, eingehende E-Mails regelmäßig in angemessenen Abständen abzurufen sowie das Postfach zu prüfen und E-Mails, die Sie nicht mehr benötigen, zu löschen.   

Rechte der IW JUNIOR gGmbH

1. Sie erkennen an, dass es sich beim Teilnehmendenbereich von iwjunior.de um Eigentum der IW JUNIOR handelt. Die von den Mitarbeitenden der IW JUNIOR in iwjunior.de eingestellten Inhalte sind nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Inhalte (z.B. von urheberrechtlich geschützten Texten) in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen sowie im Rahmen öffentlicher Wiedergaben ist ohne ausdrückliche Zustimmung der IW JUNIOR nicht gestattet. 

2. Bei Verstößen gegen die in „Allgemeine Pflichten und Verantwortlichkeit als Mitglied“ genannten Pflichten ist die IW JUNIOR berechtigt, den Zugang des verantwortlichen Mitglieds zu sperren.

Kontakt

Die Sicherheitsmaßnahmen von iwjunior.de werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert. Wenn Sie Fragen zu unserer Datenschutzerklärung und zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, können Sie sich direkt an unseren Datenschutzbeauftragten wenden:

Herr Dipl.-WJur. Sebastian Feik
legitimis GmbH Dellbrücker Straße 116
51469 Bergisch Gladbach
www.legitimis.com
datenschutz@iwkoeln.de

Allgemeine Fragen zu den JUNIOR Schülerfirmenprogrammen richten Sie bitte an: iwjunior@iwkoeln.de

Einwilligung der Veröffentlichung von Fotos nach dem Kunsturhebergesetz

1. Die IW JUNIOR möchte eine breite Öffentlichkeit über ihre Programme und Aktivitäten transparent informieren. Auf Veranstaltungen werden deshalb Fotografien und ggf. Film- und Tonaufnahmen angefertigt und diese zur Außendarstellung und Bewerbung der Programme verwendet. 

2. Die Veröffentlichung kann beliebig oft und im Ganzen oder in Teilen erfolgen für Rundfunk-, Vorführungs-, audiovisuelle und phonographische Zwecke in TV und Hörfunk sowie für Pressemeldungen; außerdem auf der IW JUNIOR Webseite, dem IW JUNIOR Jahresbericht, dem IW JUNIOR Newsletter, der IW JUNIOR Facebook-Seite, dem IW JUNIOR Instagram Account, dem IW JUNIOR Twitter Account, dem IW JUNIOR YouTube Kanal, dem IW JUNIOR LinkedIn Kanal, sowie Bild- und Tonträgern jeder Art wie CD, DVD, BluRay, etc. Es werden dabei ggf. der Name des JUNIOR Unternehmens und der teilnehmenden Schule genannt. Namen von Teilnehmenden werden nicht veröffentlicht. 

3. Mit Ihrer Teilnahme an einer Veranstaltung erklären Sie Ihr Einverständnis, dass das Bildmaterial für Dokumentationszwecke und im Rahmen der oben spezifizierten Presse- und Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt sowie ggf. von den Kooperationspartnern der IW JUNIOR genutzt werden darf, die auf der JUNIOR Webseite genannt sind (Art. 7 DSGVO). 

4. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Der Widerruf bewirkt, dass veröffentlichte Fotos bei einer Neuauflage oder einem Nachdruck nicht mehr verwendet werden. Bei Veröffentlichung eines Gruppenfotos führt der spätere Widerruf einer einzelnen Person grundsätzlich nicht dazu, dass das Bild entfernt werden muss. 

5. Wir weisen darauf hin, dass die Fotos bei der Veröffentlichung im Internet weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung dieser Fotos durch Dritte kann daher nicht generell ausgeschlossen werden. 

6. Für die Veranstaltungen der IW JUNIOR gelten die Datenschutzbestimmungen und diese Teilnahmebedingungen und Nutzungsbestimmungen der IW JUNIOR. 

Teilnahmebedingungen mit Datenschutzhinweisen für die Durchführung von Gewinnspielen auf Instagram

§ 1 Veranstalter

Veranstalter dieses Gewinnspiels und für die Umsetzung, Organisation und Abwicklung verantwortlich ist allein das Institut der deutschen Wirtschaft Köln JUNIOR gGmbH (nachfolgend: Betreiber oder Veranstalter). Instagram dient daher nur als vom Betreiber genutzte Kommunikationsplattform, die zu dem Gewinnspiel vermittelt. Fragen jeglicher Art sind daher auch direkt an den Veranstalter (E-Mail: iwjunior@iwkoeln.de) und nicht an Instagram oder andere mit dem Betrieb der Internetseite instagram.com in Verbindung stehende Dritte zu richten. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

§ 2 Teilnahme

  1. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel stimmen die Teilnehmer* den Teilnahmebedingungen mit Datenschutzhinweisen des Gewinnspieles zu.
  2. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland und das 14. Lebensjahr vollendet haben. Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter des Betreibers (Institut der deutschen Wirtschaft Köln JUNIOR gGmbH/ Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.) und andere an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen. Falls im Gewinnspielpost ausschließlich eine bestimmte Personengruppe angesprochen wird, um am Gewinnspiel teilzunehmen, so ist auch nur diese Personengruppe mit denselben Bedingungen für Alter und Wohnsitz, wie in (2) erwähnt, dazu berechtigt an dem im Gewinnspielpost beschriebenen Gewinnspiel teilzunehmen.
  3. Teilnehmer des Gewinnspiels ist diejenige Person, der das Profil/ der Account gehört, unter dessen Identität die Teilnahme erfolgt. Da die Teilnahme das Hochladen eines Beitrages auf dem eigenen Profil beinhalten kann, ist in diesem Fall die Teilnahme nur mit einem öffentlichen Profil möglich.
  4. Die Teilnahme erfolgt durch die im Gewinnspielpost beschriebene Aufgabe wie:
    • das Kommentieren oder das Liken eines Beitrags
    • das Markieren des gewinnspielausführenden Accounts in einer Story auf dem eigenen Account bzw.
    • das Posten eines Bildes mit Markieren des gewinnspielausführenden Accounts auf dem eigenen Account
  5. Die Gewinnchancen eines Teilnehmers erhöhen sich auch nicht dadurch, dass er mehrere Kommentare zu einem Instagram-Gewinnspiel-Beitrag des Betreibers abgibt, da pro Gewinnspiel stets nur ein Kommentar pro Nutzer bei der Verlosung berücksichtigt wird.
  6. Teilnehmen kann jeder, der einen Instagram-Account hat und die im Gewinnspielpost formulierte Aufgabe löst. Siehe (3), für den Fall, dass die Aufgabe beinhaltet, etwas im eigenen Profil zu posten.
  7. Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen.
  8. Kommentare mit rassistischen, beleidigenden oder verachtenden Inhalten werden gelöscht und sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Des Weiteren dürfen Kommentare keine Rechte Dritter verletzen, falsche Tatsachen enthalten, etwaige Urheber-, Marken, Warenzeichen oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzen.
  9. Werden dennoch Rechte Dritter verletzt, stellt der Teilnehmer den Betreiber von allen aufgrund dieser Rechtsverletzung entstandenen Ansprüche in vollem Umfang frei.

§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel

Der Betreiber behält sich vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise
(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.

§ 4 Ablauf des Gewinnspiels

  1. Das Gewinnspiel beginnt mit dem Post eines entsprechenden Beitrages des Veranstalters in der Chronik/Feed seines Social-Media-Profils bei Facebook/Instagram, in welchem die Nutzer über das Gewinnspiel, den konkreten Teilnahmeschluss und die ausgeschriebenen Gewinne informiert werden. Sofern für das Ende des Gewinnspiels ein Datum ohne konkrete Uhrzeit angegeben wird, endet das Gewinnspiel an dem durch das Datum bestimmten Tag um 24 Uhr (Laufzeit des Gewinnspiels).
  2. Jeder der ausgelosten Gewinner erhält Sach- oder Geldpreise bzw. eine Dienstleistung, welche im Gewinnspiel-Post genannt wurden. Die Art und Anzahl der ausgeschriebenen Gewinne werden ebenfalls in dem Post mitgeteilt. Der ausgeloste Gewinner hat keinen Anspruch auf einen bestimmten, im Rahmen des Gewinnspiels zu vergebenden Gewinn oder kann ein Wahlrecht ausüben.
  3. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern. Ist das Gewinnspiel mit einer Aufgabe verknüpft, kommen ausschließlich diejenigen Teilnehmer in die Verlosung, welche die Aufgabe korrekt durchgeführt haben.
  4. Die Gewinner der Verlosung werden zeitnah über eine Erwähnung in den Kommentaren unter dem Gewinnspielpost der Instagram-Seite des Betreibers benachrichtigt. Der Gewinner hat nach der Erwähnung drei Tage Zeit sich per Direktnachricht an den Veranstalter zu wenden, seine Annahme des Gewinnes zu bestätigen und seinen Klarnamen sowie seine Postadresse per E-mitzuteilen. Andernfalls ist der Betreiber berechtigt, einen neuen Gewinner gemäß Auslosung zu bestimmen.
  5. Gewonnen hat der Teilnehmer, der gemäß § 2 erfolgreich am Gewinnspiel teilgenommen hat und durch das Losverfahren bestimmt wurde. Die Verlosung des Gewinns erfolgt nach Ablauf des Durchführungszeitraumes unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Ergebnis wird beim Betreiber dokumentiert und die Personen darin namentlich unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen erfasst. Der Betreiber ist berechtigt, den Gewinner (nicht Klarname, sondern nur Name des Instagramaccounts) in einem öffentlichen Beitrag zu benennen.
  6. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel stimmt der Teilnehmer einer möglichen Veröffentlichung  seiner eingereichten bzw. für dieses Gewinnspiel erstellten Beiträge im Zuge der Berichterstattung über das Gewinnspiel und/oder der Verkündung der Gewinner von diesem Gewinnspiel auf den Kanälen der IW JUNIOR gGmbH zu.
  7. Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich per Versand an den Gewinner. Ein Umtausch, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich, es sei denn, es ist ausdrücklich in der Beschreibung unter dem Gewinnspielpost anders erklärt.
  8. Sollte ein Gewinnspiel das zweite (Folge-)Gewinnspiel einer zweiphasigen Gewinnspielphase sein, so sind die Teilnehmer, welche einen Preis im ersten Gewinnspiel gewonnen haben, nicht dazu berechtigt, Leistungen, die mit ihrem eigenen Gewinn aus dem ersten Gewinnspiel in Verbindung stehen, im zweiten Gewinnspiel selber in Anspruch zu nehmen.
  9. Für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt der Betreiber. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners.

§ 5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.

§ 6 Datenschutz

  1. Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig, wenn ein Teilnehmer gewonnen hat. Der Gewinner versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname, Postadresse und E-Mailadresse wahrheitsgemäß und richtig sind.
  2. Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.
  3. Die erhobenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke des Gewinnspiels unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen erhoben, verarbeitet und verwendet. § 4 (4) bleibt davon unberührt. Die Direktnachrichten bzw. E-Mails, die der Betreiber zu diesem Zweck erhalten hat, werden unmittelbar nach der Übergabe des Gewinns gelöscht.
  4. Teilnehmer dieses Gewinnspieles stehen laut DSGVO folgende Rechte zu:
    • Auskunftsrecht
    • Recht auf Berichtigung
    • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
    • Recht auf Löschung
    • Recht auf Unterrichtung
    • Recht auf Datenübertragbarkeit
    • Widerspruchsrecht
    • Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung
    • Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Möchte der Teilnehmer beispielsweise seine erklärte Einwilligung widerrufen, kann er dies jederzeit tun. Der Widerruf ist schriftlich an die im Impressumsbereich der Gewinnspiel-App angegebenen Kontaktdaten des Veranstalters zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.

§ 7 Facebook/Instagram-Disclaimer

Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Facebook bzw. Instagram und wird in keiner Weise von Facebook bzw. Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.

§ 8 Anwendbares Recht

Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Betreiber zu richten.

Kontakt:

Institut der deutschen Wirtschaft Köln JUNIOR gGmbH
Postfach 10 19 42 | 50459 Köln

Tel.: +49 (0)221 | 4981-707

iwjunior@iwkoeln.de
https://iwjunior.de

Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Ziehung der Gewinner und die etwaige Beurteilung der eingereichten Gewinnspielbeiträge ausgeschlossen.

Viel Glück und Erfolg wünscht das Team von dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln JUNIOR gGmbH!