ÜBERSICHT ÜBER EINSCHRÄNKUNGEN/HINWEISE BEI DER GENEHMIGUNG
HINWEISE FÜR BILD UND MEDIEN PRODUKTIONEN | Die Genehmigung erfolgt unter der Bedingung, dass sich die LP’s der Kunden in deren Besitz befinden und die Kopie auf CD, die das JUNIOR Unternehmen im Auftrag der Kunden erstellt, ausschließlich für die private Nutzung durch den Kunden gedacht ist. Außerdem darf pro LP lediglich eine Kopie auf CD erstellt werden. Bitte beachtet die Hinweise |
HINWEISE BEI FILMVORFÜHRUNGEN | Die Genehmigung der Geschäftsidee erfolgt vorbehaltlich der Einhaltung der „Hinweise für JUNIOR Unternehmen, die Filmvorführungen durchführen“ |
HINWEISE FÜR KOSMETIK UND SEIFEN PRODUKTION | Die Genehmigung erfolgt vorbehaltlich der Berücksichtigung folgender besonderer Hinweise zur Durchführung Ihrer Geschäftstätigkeit (siehe auch die Hinweise im Anhang): Bei Auftragsannahme ist vom Auftraggeber (im Falle von Kinder-Schminken den Erziehungsberechtigten) ein Merkblatt zu unterschreiben, das auf die besonderen Risiken (z.B. allergische Reaktionen) hinweist. Auf diesem Merkblatt ist vom Kunden anzugeben, ob allergische Reaktionen auf die Stoffe, die in den verwendeten Produkten enthalten sind, bekannt sind. Zur Formulierung des Textes empfehlen wir, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen (z.B. Elternteil eines Schülers). Sollte Schminke selbst hergestellt werden oder verschiedene Schminken eigenhändig gemischt werden, ist dieses der JUNIOR Geschäftsstelle vorher mitzuteilen, da eine gesonderte Nachricht an die Versicherung notwendig ist. Für die Herstellung Ihrer Produkte dürfen Sie aus Versicherungsgründen nur handelsübliche Rezepte verwenden. Bitte beachten Sie, dass Sie während des Produktionsprozesses angemessene Schutzkleidung wie bspw. Handschuhe, Schürze/Kittel und Schutzbrille tragen und die Kosmetikartikel in hygienisch einwandfreie Behälter abfüllen. Wenn möglich, sollte die Produktion in einem eigens dafür vorgesehenen Raum (bspw. in der Schule) stattfinden. Bitte beachtet die Hinweise. |
HINWEISE FÜR EINE GESCHÄFTSIDEE MIT KERZEN/TEELICHTERN | Die Geschäftsidee wird genehmigt, unter Beachtung der besonderen Hinweise, die eurem Genehmigung Schreiben beigelegt sind. Aufgrund ihrer brandspezifischen Gefahren besteht bei Kerzen eine besondere Kennzeichnungspflicht, die sich auf Sicherheits- und Kontakthinweise bezieht. Diese ist im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) geregelt und orientiert sich bezüglich ihres Umfangs an der Europäischen Norm DIN EN 15494. Die Norm enthält sowohl die Mindestsicherheitsinformationen als auch optionale Sicherheitshinweise. Weiterführende Informationen zu den rechtlichen Regelungen gibt es hier: Der Handel mit Kerzen: Kennzeichnungspflicht – oder nicht? (it-recht-kanzlei.de) Hilfreiche Links: Informationen und Vorlagen zu den Piktogrammen können hier gefunden werden: RAL Gütezeichen für Kerzen | Piktogramme (ral-c.com) |
HINWEISE FÜR REPARATURDIENSTLEISTUNGEN | Die Geschäftsidee wird genehmigt unter Beachtung der besonderen Hinweise |
HINWEISE FÜR VERANSTALTUNGSORGANISATION | Die Geschäftsidee wird genehmigt unter Beachtung der besonderen Hinweise |
EINSCHRÄNKUNGEN ZU INTERNETAUKTIONS-SCHULUNGEN | Schulungen zu Internetauktionen dürfen unter folgenden Bedingungen durchgeführt werden: das JUNIOR Unternehmen darf nicht auf eigene Rechnung oder auf Rechnung eines JUNIOR Unternehmers bei Auktionen im Internet tätig werden. Durchgeführt werden dürfen nur Schulungen (z.B. zur Nutzung von ebay) oder Services, bei denen die JUNIOR Unternehmer Kunden bei der Nutzung von Internet-Auktionen unterstützen (z.B. Unterstützung beim Kunden zu Hause). Notwendig ist, dass der Kunde immer auf eigene Rechnung und im eigenen Namen handelt. |
EINSCHRÄNKUNGEN ZU FREEWARE-SPIELEN | Werden Freeware-Spiele aus dem Internet heruntergeladen und auf CD gebrannt, mit dem Zweck, diese kommerziell zu vertreiben, so ist dies mit dem jeweiligen Autor/Verfasser des Freewarespiels abzustimmen. Es ist wahrscheinlich, dass dieser die kommerzielle Nutzung untersagt oder aber an den Umsätzen zu beteiligen ist. Die Genehmigung Ihrer Geschäftsidee erfolgt daher vorbehaltlich der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors/Verfassers der Freeware-Ware. Bei der Auswahl von Freeware-Spielen und anderer Materialien aus dem Internet beachten Sie bitte unbedingt, dass es sich nicht um Spiele oder andere Objekte handeln darf, die gegen ethische Normen verstoßen. Diese sind insbesondere Spiele, die gewaltverherrlichende, sexistische oder rassistische Komponenten enthalten |
EINSCHRÄNKUNGEN ZU NETZWERKPARTIES | Bitte beachten Sie, dass die von den Kunden mitgebrachten Computer nicht über JUNIOR versichert sind. Ihr JUNIOR Unternehmen müsste daher selbst eine Versicherung gegen Diebstahl und Schäden abschließen, um diesem Risiko vorzubeugen. Dieses Risiko könnten Sie auch von Ihren Kunden selbst tragen lassen (eine entsprechende Vereinbarung müsste dann vertraglich mit Ihren Kunden geregelt werden). Das gleiche gilt für die Einrichtung des Raumes, in dem Ihre Veranstaltungen stattfinden werden. Die JUNIOR Geschäftsstelle übernimmt für entstandene Schäden bei der Ausrichtung einer Party keine Haftung. Noch ein weiterer Hinweis: Lassen Sie Ihre Kunden bei Eintritt der Veranstaltung unterschreiben, dass sie auf dem Rechner keine verbotenen Spiele geladen haben. Alle Spiele, die auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften stehen, werden von der Junior Geschäftsstelle bei LAN-Parties nicht genehmigt. Bei der Auswahl von Spielen und anderer Materialien aus dem Internet beachten Sie bitte unbedingt, dass es sich nicht um Spiele oder andere Objekte handeln darf, die gegen ethische Normen verstoßen. Diese sind insbesondere Spiele, die gewaltverherrlichende, sexistische oder rassistische Komponenten enthalten. |
EINSCHRÄNKUNGEN ZU SINGLEBÖRSEN | Die Genehmigung erfolgt vorbehaltlich der Berücksichtigung folgender besonderer Hinweise zur Durchführung Ihrer Geschäftstätigkeit: Folgende wesentliche Punkte sind hierbei zu beachten: Das JUNIOR Unternehmen stellt lediglich eine Plattform für die Kunden/Singles zur Verfügung (technische Leistung des JUNIOR Unternehmens); die Vermittlung übernehmen die Singles selbst. Bei der Vertragsgestaltung mit dem Kunden müssen die JUNIOR Unternehmen darauf achten, dass – die Leistung des Unternehmens und die damit verbundene Entlohnung genau definiert ist. – die Vergütung nicht von einer erfolgreichen Vermittlung abhängig gemacht werden darf, ebenso nicht von einer konkreten Anzahl „Kontakten“ oder Partnervorschlägen. Die üblichen Verbraucherschutz-, Datenschutz- und Fernmelderegelungen müssen beachtet werden. |
PRODUKTION VON LEBENSMITTELN BEI DEN JUNIOR PROGRAMMEN | Bei der Umsetzung einer Geschäftsideen mit Lebensmitteln gelten folgende Einschränkungen und Hinweise: • Bei der Geschäftsidee muss es sich um eine Produktentwicklung handeln: – Sie muss mit einem Konzept hinterlegt sein und sich in der Herstellung neuartiger Lebensmittelprodukte ausdrücken (Verwendung innovativer Zutaten, Herstellungsmethoden etc.) oder -Sie beinhaltet die Herstellung bekannter Lebensmittel nach neuen/kreativen Rezepten. • Die Lebensmittel müssen verpackt verkauft werden. • Die Vertriebswege müssen über die Schule hinausgehen. • Die Verwendung von Drogen oder Alkohol sind strikt verboten. • Bei der Herstellung von Lebensmitteln in Verbindung mit Insekten muss geltendes Recht eingehalten werden. • Die Herstellung der Lebensmittel muss unter Einhaltung der Hygienevorschriften erfolgen. Sie enthalten u.a. den Erwerb eines Hygienezeugnisses, bauliche Besonderheiten sowie die Bevorratung von Lebensmittelproben. Ausführliche Informationen und Beratung leistet das örtliche Gesundheitsamt. Bitte melden Sie sich dort! Bei der Genehmigung von Geschäftsideen mit Lebensmittel ist eine enge Absprache mit der JUNIOR Geschäftsstelle nötig. Bitte suchen Sie bereits von Beginn an den Kontakt zu uns! Es gelten ebenfalls die oben genannten Vorschriften zur Hygiene. Bitte beachtet die Hinweise |
VORLAGE FÜR LIZENZ-VERTRÄGE | Bitte beachtet die Vorlage |
VORLAGE FÜR ÜBERSPIELUNGSAUFTRAG | Bitte beachtet die Vorlage |
VORLAGE FÜR TEXTILDRUCK PRODUKTION | Wir empfehlen den JUNIOR Unternehmen, deren Geschäftsidee das Bedrucken von Textilien beinhaltet, das Motiv durch den Kunden VOR dem Druck freigeben zu lassen, damit es später nicht zu Reklamationen kommt. Darüber hinaus sollten sämtliche Absprachen schriftlich fixiert werden, sowohl zwischen dem Kunden des JUNIOR Unternehmens als auch mit dem Lieferanten. Ebenfalls sollte eine gemeinsame Prüfung der Ware hinsichtlich Menge und Qualität erfolgen. In der Anlage erhalten Sie einen Mustervertrag. |
VORLAGE FÜR MULTIMEDIAPRODUKTION | Bitte beachtet die Vorlage |
VORLAGE FÜR AGB COMPUTERDIENSTLEISTUNG | Bitte beachtet die Vorlage und die Hinweise |