§1 Zweck der IW JUNIOR Schülerfirmen

IW JUNIOR Schülerfirmen sind pädagogische Projekte, die gegründet werden, um ökonomische Themen erlebbar zu machen. Sie verfolgen keine Gewinnerzielungsabsicht.

Der Zweck des Betriebs einer Schülerfirma ist nach den Regelungen von der IW JUNIOR („Institut der deutschen Wirtschaft Köln Junior gGmbH“) pädagogischer Art und dient somit der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (vgl. §52 Absatz 1 AO). Es handelt sich um ein Schulprojekt. Die Regelungen bzw. Teilnahmebedingungen von der IW JUNIOR sind für die Teilnehmenden bindend. Ein Verstoß kann zum Ausschluss aus dem Programm führen. Die Schülerfirma nimmt aus pädagogischen Gründen am Wirtschaftsleben teil. Die Schülerinnen und Schüler sollen Erfahrungen im Wirtschaftsleben sammeln und lernen, wie ein Unternehmen funktioniert. Damit soll ein Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen geweckt und die Schülerinnen und Schüler auf das spätere Berufsleben vorbereitet werden Die IW JUNIOR Schülerfirmen leisten somit einen Beitrag zur Beruflichen Orientierung und zur ökonomischen Bildung der Teilnehmenden.

Es handelt sich um ein Schulprojekt ohne Gewinnerzielungsabsichten. Die Regelungen bzw. Teilnahmebedingungen von der IW JUNIOR sind für die Schülerfirma bindend und können bei Verstoß zum Ausschluss aus dem Programm führen.

§2 Name der IW JUNIOR Schülerfirmen

Um den Bezug zur Schule deutlich zu machen, können die IW JUNIOR Schülerfirmen neben dem gewählten Namen den Zusatz „eine Schülerfirma der XY-Schule“ tragen. So wird immer klar, dass es sich um ein Projekt auf Zeit handelt. Die IW JUNIOR empfiehlt diesen Zusatz.

§3 Finanzen

Die IW JUNIOR Schülerfirmen dürfen pro Kalenderjahr nicht mehr als 20.000 Euro Umsatz und 5.000 Euro Gewinn machen. So liegen sie unter den Grenzen für Kleinunternehmen in Deutschland.

Des Weiteren machen die IW JUNIOR Schülerfirmen monatlich Buchführung und reichen diese ein. Eine Rückmeldung zu den Buchführungen erfolgt über mehrere über das Jahr verteilte Stichtage. Mithilfe von digitalen Veranstaltungen werden die Schülerinnen und Schüler auf die Buchhaltung vorbereitet.

Am Ende des Schuljahres erstellen die Schülerfirmen eine Bilanz sowie ein GuV. Dabei werden sie vom Buchführungstool der IW JUNIOR unterstützt.


Die Teilnehmenden der IW JUNIOR Schülerfirmen zahlen sich für ihre Arbeit in der Schülerfirma eine Aufwandsentschädigung aus. Diese liegt bei 0,50 Euro pro geleisteter Arbeitsstunde. Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung soll das ökonomische Wissen der Teilnehmenden stärken. Soll aufgrund der Gruppengröße oder anderer gewichtiger Gründe die Höhe der Aufwandsentschädigung gesenkt werden, so ist dies im Vorfeld mit der IW JUNIOR abzustimmen.

Zusätzliche Einnahmen können über Sponsoring oder Startfinanzierungen über Bildungsinitiativen generiert werden. Sponsoring-Aktivitäten liegen z.B. dann vor, wenn die Schülerinnen und Schüler Werbefläche auf Verpackungen, Banderolen etc. verkaufen. Sie müssen in der Buchführung als Einnahme deklariert werden. Es dürfen keine Spendenquittungen ausgestellt werden.

§4 Anteilscheine

Die IW JUNIOR Schülerfirmen verkaufen zu Beginn der Geschäftstätigkeit Anteilscheine zur Erwirtschaftung ihres Startkapitals. Diese werden durch die IW JUNIOR im Block von 100 Stück ausgegeben. Der Verkaufswert pro Anteilschein beträgt 5 Euro oder 10 Euro. Insgesamt steht den Schülerfirmen daher max. bis zu 1000 Euro als Startkapital zur Verfügung.

Die Anteilscheine dienen zur Generierung des Startkapitals. Die Erwerber haben keinen Anspruch auf eine Auszahlung des Einsatzes am Ende des Projektes oder eine Mitgestaltung der Schülerfirma. Jegliche Entscheidungsmacht verbleibt bei den Mitarbeitenden der Schülerfirma. Der Anteilschein gibt Auskunft über die von den Jugendlichen geplante Gewinnverwendung. Die Käufer erklären sich mit dieser Planung beim Erwerb des Anteilscheins einverstanden.

§5 Einschreibung der Mitarbeitenden

Die Verwaltung der Schülerfirma erfolgt über das IW JUNIOR Portal. Alle Teilnehmenden müssen sich dort mindestens mit ihrem vollen Namen, ihrer Anrede, ihrer E-Mail-Adresse und ihrem Geburtsdatum registrieren. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schüler ist eine Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten notwendig. Die Einverständniserklärungen verbleiben bei der Lehrkraft, die auch die Eintragung im IW JUNIOR Portal vornimmt.

§6 Rechtlicher Status

Ab dem Schuljahr 2025/2026 haben die IW JUNIOR Schülerfirmen keinen eigenen rechtlichen Status und keine Rechtsform. Sie sind Bestandteil der Schule. Die Schülerfirmen sind rechtlich unselbstständig und in die Organisationsstruktur der Schule eingegliedert.

§7 Kreis der Teilnehmenden

Mitglied der Schülerfirmen können nur Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler der eigenen Schule werden.

Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft können als Wirtschaftspatinnen/-paten beratend zur Seite stehen. Sie sind damit nur indirekt Teil der IW JUNIOR Schülerfirma.

§8 Geschäftsideen

Die Geschäftsideen entwickeln die Schülerinnen und Schüler selbst. Aus versicherungstechnischen und rechtlichen Gründen sind einige Geschäftsideen ausgeschlossen (z.B. Babysitting, Glücksspiel etc.). Bei der IW JUNIOR werden Schülerfirmen, die eine direkte Konkurrenz zu bestehenden Unternehmen im Umfeld der Schule darstellen, nicht zugelassen.

§9 Mindest-Teilnehmendenzahl

Für die Gründung einer IW JUNIOR Schülerfirma sind mindestens drei Jugendliche und eine Lehrkraft nötig. Eine Lehrkraft kann parallel mehrere IW JUNIOR Schülerfirmen betreuen, während die Schülerinnen und Schüler nur in einer Schülerfirma aktiv sein können. Die empfohlene Gruppengröße beträgt 8 -12 Jugendliche.

§10 Beteiligte Schulen

IW JUNIOR Schülerfirmen können an allen weiterführenden allgemeinbildenden Schulen gegründet werden. Auch an beruflichen Schulen ist die Gründung einer IW JUNIOR Schülerfirma möglich.

§11 Vorstand

Jede IW JUNIOR Schülerfirma wird von einem Vorstand geführt. Dieser besteht aus 1 oder 2 Personen und kommt aus dem Kreis der Schülerinnen und Schüler. Die Lehrkraft steht der Schülerfirma beratend zur Seite.

§12 Zertifikate

Am Ende des Schuljahres bzw. zum Ende der Schülerfirma erhalten die Jugendlichen ein Zertifikat der IW JUNIOR. Dieses Zertifikat wird für alle Schülerinnen und Schüler ausgestellt, die mindestens 40 Stunden für die IW JUNIOR Schülerfirma gearbeitet haben. Die Dokumentation der geleisteten Stunden erfolgt über  das IW JUNIOR Portal.

§13 Versammlungen der Schülerfirmen

Die Schülerfirmen müssen zu Beginn und am Ende der Laufzeit interne Versammlungen in der Schülerfirma durchführen:

  • Gründungsversammlung
  • Abschlussversammlung

Zusätzlich wird empfohlen, sowohl zu Beginn, mindestens aber am Ende der Schülerfirmenzeit eine Versammlung der Fördermittelgebenden einzuberufen. Zu Beginn kann über die Pläne sowie die Geschäftsidee berichtet werden. Am Ende können die Erfolge, Herausforderungen und Lernerfolge berichtet werden.

§14 Gewinnverwendung

Die IW JUNIOR Schülerfirma entscheidet vor Verkauf der Anteilscheine, ob die Gewinne der Schülerfirma zum Schuljahresende an die Fördermittelgebenden ausgezahlt werden, oder anderweitig verwendet werden. Die ausführlichen Regelungen können die IW JUNIOR Schülerfirmenmitglieder dem IW JUNIOR Navigator entnehmen.

§15 Versicherung

Die IW JUNIOR Schülerfirmen sind über die AXA versichert:

  • Gruppenunfallversicherung
  • Betriebshaftpflichtversicherung

Pro Schadensfall hat die IW JUNIOR Schülerfirma eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150,00 € zu tragen

§16 Rechnungen

Auf den Rechnungen weisen die IW JUNIOR Schülerfirmen aufgrund der Einhaltung der Kleinunternehmergrenzen keine Mehrwertsteuer aus.

§17 Weiterführung der IW JUNIOR Schülerfirma

Die Tätigkeit der Schülerfirma ist zunächst nur auf das Schuljahr 25/26 ausgelegt. Eine Weiterführung darüber hinaus wird voraussichtlich möglich sein, das genaue Regelwerk hierfür ist jedoch noch in Bearbeitung.