Gründet jetzt euer Unternehmen mit den JUNIOR Schülerfirmen

Wir reagieren auf eine Änderung im Umsatzsteuergesetz und ermöglichen weiterhin die Gründung von JUNIOR Unternehmen. Schülerfirmen sind ein fester Bestandteil der pädagogischen Landschaft in Deutschland und als solcher in vielen Schulen seit Jahren fest verankert. Bei den JUNIOR Schülerfirmen haben im letzten Schuljahr (2021/2022) knapp 12.000 Schülerinnen und Schüler in 870 JUNIOR Unternehmen die eigene Geschäftsidee umgesetzt und ihre Schlüsselkompetenzen weiter geschärft.

Schülerfirmen sind ab 2023 umsatzsteuererklärungspflichtig

Zum 1. Januar 2023 wird es, basierend auf europäischer Rechtsprechung, eine Änderung im Umsatzsteuergesetz geben. Schülerfirmen sind demnach künftig umsatzsteuererklärungspflichtig, wenn sie entsprechend unternehmerisch tätig sind. Dies führt dazu, dass die Abgabe einer Steuererklärung ab diesem Zeitpunkt für alle Schülerfirmen verpflichtend wird, da die Schülerunternehmen als Teil des wirtschaftlichen Geschehens angesehen werden. Dies gilt für alle Schülerfirmen in Deutschland – unabhängig davon, ob sie sich alleine oder mit einem Partner auf den Weg machen. Sie kaufen Produkte ein, verarbeiten sie weiter und verkaufen sie dann wieder. Die rechtliche Verselbständigung der Schülerfirma ist daher erforderlich, damit sie einzeln und nicht gemeinsam mit der Schule oder dem Förderverein veranlagt werden. Die Umsatz- und Gewinngrenzen für Kleinunternehmen sind dabei einzuhalten.

Wir werden die JUNIOR Unternehmen weiterhin bestmöglich dabei unterstützen, realitätsnah, aber in einem betreuten Rahmen unternehmerisches Handeln zu erfahren. Seit fast 30 Jahren leben uns Schülerinnen und Schüler Innovationsgeist, Kreativität, Problemlösefähigkeit und innovative Ansätze vor. Da gilt es für uns, uns nicht von einer Gesetzesänderung ausbremsen zu lassen. Nach monatelanger Arbeit und vielen Abstimmungen sowie Rücksprachen präsentieren wir nun das überarbeitete Angebot als DAS Angebot zur Gründung von Schülerfirmen. Die JUNIOR Schülerfirmen ersetzt die JUNIOR Programme basic, expert, advanced.

Die JUNIOR Schülerfirmen – Das ändert sich!   

Rechtliche Änderungen für alle Schülerunternehmen in Deutschland

  • Grundlage: Gesetzesänderung auf Europaebene
  • Schülerunternehmen nun rechtlich verselbstständigt (JUNIOR Unternehmen) oder aber unter dem Dach der Schule oder aber eines Schulvereins (ohne IW JUNIOR)
  • Steuererklärungspflicht, keine Steuerpflicht​
    (20.000€ Umsatz und 5.000€ Gewinn als Grenze bei der IW JUNIOR

Rechtliche Änderungen des Angebots

  • JUNIOR Unternehmen werden als nicht eingetragene Vereine gegründet
  • In einer Gründungsversammlung wird die Vereinssatzung beschlossen (Mustersatzung stellt IW JUNIOR)
  • Anmeldung beim zuständigen Finanzamt und Erhalt einer Steuernummer
  • Die JUNIOR Unternehmen reichen pro Kalenderjahr eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt ein (also zweimal während eines Schuljahres, wenn sie sich zum Ende des Schuljahres auflösen)
  • Mehrjährig geführte JUNIOR Unternehmen geben einmal pro Jahr die notwendigen Steuererklärungen ab

Rechtlicher Rückhalt und Prüfungsorgane für die IW JUNIOR

  • Klärung von Fragen von Schülerunternehmen durch die IW JUNIOR mit Rechts- und Steueranwältinnen und-anwälten sowie gegebenenfalls Steuerberaterinnen und -beratern
  • Versicherungsleistungen der AXA bleiben im gewohnten Umfang erhalten

Diese Dokumente stellt die IW JUNIOR zur Verfügung

  • Mustersatzung für JUNIOR Unternehmen
  • Teilnahmebedingungen
  • Einverständniserklärungen für minderjährige Schülerinnen und Schüler
  • Checklisten für die teilnehmenden Lehrkräfte
  • Workshops zur Buchführung und Steuererklärung im Rahmen der JUNIOR Starterseminare
  • Erklärvideos zu Finanzen und Steuern
  • Hilfetexte im Navigator

Das ändert sich ab dem Schuljahr 2022/2023 konkret

  • Steuererklärungspflicht für alle Schülerunternehmen – egal unter welchem Dach​
  • Gründung eines Vereins für Teilnehmende der JUNIOR Schülerfirmen erforderlich ​
  • Förderurkunden – Fördernde werden am Ende des Schuljahres nicht ausgezahlt​
  • Keine Lohnzahlungen mehr​
  • Keinerlei Geldflüsse zwischen Schülerunternehmen und IW JUNIOR​
  • Rechnungen ohne Mehrwertsteuer ausstellen – Vorlage im JUNIOR Online Portal​
  • Steuererklärungen für Umsatz-, Körperschafts- und Gewerbesteuer​
  • Aufbewahrungsfrist der Unterlagen für Vereine: 10 Jahre​
  • Vorstand ist das handelnde Organ des Vereins – wir empfehlen, die Besetzung mit einer Lehrkraft und Schülerinnen und Schülern​
  • Alle Teilnehmenden müssen die neuen Teilnahmebedingungen akzeptieren sowie eine aktuelle Einverständniserklärung unterschreiben. Eine Übertragung alter Daten aus dem Vorjahr ist daher nicht möglich (betrifft vor allem die basic Unternehmen).

Schülerfirmen fördern Schlüsselkompetenzen und Selbstwirksamkeit

Wir vertreten die Auffassung, dass Schülerfirmen ein wichtiger pädagogischer Baustein im Leben von Schülerinnen und Schüler sind. Die Teilnahme gibt ihnen wichtige Einblicke in wirtschaftliche Zusammenhänge, stärkt die Gründerkultur in Deutschland und schärft das Profil der Teilnehmenden. Der Erwerb von Schlüsselkompetenzen, die in allen Erwerbsbiografien unverzichtbarer Bestandteil sind, wird gefördert und verbessert. Die Arbeit in selbst geführten Schülerunternehmen macht Selbstwirksamkeit für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler real erlebbar. Der Umgang mit der neuen Steuerthematik gestaltet die Übung noch realitätsnäher.  

Wir bleiben der verlässliche Partner bei der Betreuung von Schülerfirmen in Deutschland.