Steuererklärungspflicht bei Schülerfirmen

Wir reagieren auf eine Änderung im Umsatzsteuergesetz und ermöglichen weiterhin die Gründung von JUNIOR Unternehmen.

Schülerfirmen sind ein fester Bestandteil der pädagogischen Landschaft in Deutschland und als solcher in vielen Schulen seit Jahren fest verankert. Bei den JUNIOR Schülerfirmen haben im letzten Schuljahr (2021/2022) ca. 11.000 Schülerinnen und Schüler in mehr als 800 JUNIOR Unternehmen die eigene Geschäftsidee umgesetzt und ihre Schlüsselkompetenzen weiter geschärft.

Da die JUNIOR Schülerfirmen rechtlich verselbstständigt worden sind, müssen sie eine Steuererklärung abgeben. Auch wenn es momentan so aussieht, als würde die Umsatzsteuererklärungspflicht der öffentlichen Hand erst zum 01. Januar 2025 wirksam werden, sind die JUNIOR Schülerfirmen aufgrund ihrer Rechtsform zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Dies ergibt sich aus der wirtschaftlichen Tätigkeit der JUNIOR Schülerfirmen. Sie sind Teil des wirtschaftlichen Geschehens, da sie Produkte einkaufen, sie weiterverarbeiten und dann wieder verkaufen.

Im Rahmen der Satzung wird die Umsatzgrenze bei 20.000 Euro und die Gewinngrenze bei 5.000 Euro festgelegt. Eine Umsatzsteuerpflicht entsteht daher nicht. Somit bieten wir Ihnen ein Angebot, welches Sie unabhängig der Umsatzsteuererklärungspflicht der öffentlichen Hand durchführen können.

Die IW JUNIOR wird die JUNIOR Schülerfirmen weiterhin bestmöglich dabei unterstützen, realitätsnah, aber in einem betreuten Rahmen unternehmerisches Handeln zu erfahren. Nach aktuellem Stand setzen wir folgendes um:

  • Grundlage: Gesetzesänderung auf Europaebene
  • Schülerunternehmen nun rechtlich verselbstständigt (JUNIOR Unternehmen) oder aber unter dem Dach der Schule oder aber eines Schulvereins (ohne IW JUNIOR)
  • Steuererklärungspflicht, keine Steuerpflicht​
    (20.000€ Umsatz und 5.000€ Gewinn als Grenze bei der IW JUNIOR

Die JUNIOR Unternehmen werden als nicht rechtsfähige Vereine (gemäß §54 BGB) gegründet. Sie werden nicht im Vereinsregister eingetragen und sie sind auch nicht gemeinnützig.

Die IW JUNIOR stellt eine Mustersatzung zur Verfügung, die die Gründung der Schülerfirmen als Vereine ermöglicht und von den JUNIOR Schülerfirmen bei ihrem zuständigen Finanzamt eingereicht werden muss.

  • Das Finanzamt entscheidet dann über die Vergabe einer Steuernummer und teilt den JUNIOR Schülerfirmen mit, ob eine Steuererklärung eingereicht werden muss.
  • Wenn keine Steuernummer vergeben wird und die Finanzämter auf die Einreichung von Steuererklärungen verzichten, sollte diese Befreiung am besten schriftlich von den Finanzämtern an die JUNIOR Schülerfirmen gegeben werden.
  • Wenn eine Steuernummer vergeben wird, können mit dieser Nummer alle Angelegenheiten mit dem Finanzamt geregelt werden.
  • Pro Kalenderjahr reichen die JUNIOR Schülerfirmen ihre Steuererklärung bis zum 30. April beim Finanzamt ein. Bei der Erstellung der Steuererklärung unterstützt die IW JUNIOR durch vorgefertigte Formulare.
  • Sollte die Abgabe einer Körperschafts- und Gewerbesteuerklärung notwendig sein, wird die IW JUNIOR auch hierbei unterstützen.
  • Klärung von Fragen von Schülerunternehmen durch die IW JUNIOR mit Rechts- und Steueranwältinnen und-anwälten sowie gegebenenfalls Steuerberaterinnen und -beratern
  • Versicherungsleistungen der AXA bleiben im gewohnten Umfang erhalten

Die JUNIOR Schülerfirmen können weiterhin begrenzt auf ein Schuljahr oder über mehrere Schuljahre aktiv sein.

  • Mustersatzung für JUNIOR Unternehmen
  • Teilnahmebedingungen
  • Einverständniserklärungen für minderjährige Schülerinnen und Schüler
  • Checklisten für die teilnehmenden Lehrkräfte
  • Workshops zur Buchführung und Steuererklärung im Rahmen der JUNIOR Starterseminare
  • Erklärvideos zu Finanzen und Steuern
  • Hilfetexte im Navigator
  • Steuererklärungspflicht für alle Schülerunternehmen – egal unter welchem Dach​
  • Gründung eines Vereins für Teilnehmende der JUNIOR Schülerfirmen erforderlich ​
  • Förderurkunden – Fördernde werden am Ende des Schuljahres nicht ausgezahlt​
  • Keine Lohnzahlungen mehr​
  • Keinerlei Geldflüsse zwischen Schülerunternehmen und IW JUNIOR​
  • Rechnungen ohne Mehrwertsteuer ausstellen – Vorlage im JUNIOR Online Portal​
  • Steuererklärungen für Umsatz-, Körperschafts- und Gewerbesteuer​
  • Aufbewahrungsfrist der Unterlagen für Vereine: 10 Jahre​
  • Vorstand ist das handelnde Organ des Vereins – wir empfehlen, die Besetzung mit einer Lehrkraft und Schülerinnen und Schülern​
  • Alle Teilnehmenden müssen die neuen Teilnahmebedingungen akzeptieren sowie eine aktuelle Einverständniserklärung unterschreiben. Eine Übertragung alter Daten aus dem Vorjahr ist daher nicht möglich (betrifft vor allem die basic Unternehmen).


Schülerfirmen fördern Schlüsselkompetenzen und Selbstwirksamkeit

Mit Beginn des Schuljahres 2022/2023 gelten die neuen Regelungen für alle JUNIOR Schülerfirmen, die neu gegründet werden.

Die IW JUNIOR vertritt die Auffassung, dass Schülerfirmen ein wichtiger pädagogischer Baustein im Leben von Schülerinnen und Schülern sind. Die Teilnahme gibt den Jugendlichen wichtige Einblicke in wirtschaftliche Zusammenhänge, stärkt die Gründerkultur in Deutschland und schärft das Profil der Teilnehmenden. Der Erwerb von Schlüsselkompetenzen, die in allen Erwerbsbiografien unverzichtbarer Bestandteil sind, wird gefördert und verbessert. Die Arbeit in selbst geführten Schülerunternehmen macht Selbstwirksamkeit für die teilnehmenden Jugendlichen real erlebbar. Der Kontakt mit dem Finanzamt sowie die Abgabe einer Steuererklärung gestaltet die Übung noch realitätsnäher – ohne dabei auf die bewährte Begleitung und Unterstützung der IW JUNIOR zu verzichten.

Die IW JUNIOR bleibt der verlässliche Partner bei der Betreuung von Schülerfirmen in Deutschland!