Steuererklärungspflicht bei Schülerfirmen
Wir reagieren auf eine Änderung im Umsatzsteuergesetz und ermöglichen weiterhin die Gründung von JUNIOR Unternehmen.
Schülerfirmen sind ein fester Bestandteil der pädagogischen Landschaft in Deutschland und als solcher in vielen Schulen seit Jahren fest verankert. Bei den JUNIOR Schülerfirmen haben im letzten Schuljahr (2021/2022) ca. 11.000 Schülerinnen und Schüler in mehr als 800 JUNIOR Unternehmen die eigene Geschäftsidee umgesetzt und ihre Schlüsselkompetenzen weiter geschärft.
Da die JUNIOR Schülerfirmen rechtlich verselbstständigt worden sind, müssen sie eine Steuererklärung abgeben. Auch wenn es momentan so aussieht, als würde die Umsatzsteuererklärungspflicht der öffentlichen Hand erst zum 01. Januar 2025 wirksam werden, sind die JUNIOR Schülerfirmen aufgrund ihrer Rechtsform zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Dies ergibt sich aus der wirtschaftlichen Tätigkeit der JUNIOR Schülerfirmen. Sie sind Teil des wirtschaftlichen Geschehens, da sie Produkte einkaufen, sie weiterverarbeiten und dann wieder verkaufen.
Im Rahmen der Satzung wird die Umsatzgrenze bei 20.000 Euro und die Gewinngrenze bei 5.000 Euro festgelegt. Eine Umsatzsteuerpflicht entsteht daher nicht. Somit bieten wir Ihnen ein Angebot, welches Sie unabhängig der Umsatzsteuererklärungspflicht der öffentlichen Hand durchführen können.
Die IW JUNIOR wird die JUNIOR Schülerfirmen weiterhin bestmöglich dabei unterstützen, realitätsnah, aber in einem betreuten Rahmen unternehmerisches Handeln zu erfahren. Nach aktuellem Stand setzen wir folgendes um:
Schülerfirmen fördern Schlüsselkompetenzen und Selbstwirksamkeit
Mit Beginn des Schuljahres 2022/2023 gelten die neuen Regelungen für alle JUNIOR Schülerfirmen, die neu gegründet werden.
Die IW JUNIOR vertritt die Auffassung, dass Schülerfirmen ein wichtiger pädagogischer Baustein im Leben von Schülerinnen und Schülern sind. Die Teilnahme gibt den Jugendlichen wichtige Einblicke in wirtschaftliche Zusammenhänge, stärkt die Gründerkultur in Deutschland und schärft das Profil der Teilnehmenden. Der Erwerb von Schlüsselkompetenzen, die in allen Erwerbsbiografien unverzichtbarer Bestandteil sind, wird gefördert und verbessert. Die Arbeit in selbst geführten Schülerunternehmen macht Selbstwirksamkeit für die teilnehmenden Jugendlichen real erlebbar. Der Kontakt mit dem Finanzamt sowie die Abgabe einer Steuererklärung gestaltet die Übung noch realitätsnäher – ohne dabei auf die bewährte Begleitung und Unterstützung der IW JUNIOR zu verzichten.
Die IW JUNIOR bleibt der verlässliche Partner bei der Betreuung von Schülerfirmen in Deutschland!